Netzentwicklungsplan veröffentlicht

Die Übetragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW haben mit dem Netzentwicklungslan ihre Vorstellungen präsentiert, wie der Ausbau der Übertragungsnetze mit den Vorgaben der Energiewende in Einklang zu bringen. Als zentrale Elemente sind dabei vier Gleichstromtrassen vorgesehen, mit denen der Strom aus dem windreichen Norden in den Süden transportiert werden soll. Dazu sollen 2100 km neue Leitungen für die Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) errichtet werden. Außerdem soll das bestehende Drehstromnetz in den 380 kV und 220 kV Ebenen ausgebaut werden. 1700 km Leitungen sollen neu entstehen und 4400 km bestehender Trassen sollen erweitert werden. Daneben sind entsprechende Erweiterungen in Umspannstationen und Anlagen zur Netzstabilisierungen vorgesehen. Über 10 Jahre sollen ca. 20 Mrd. Euro investiert werden, das entspricht 5 – 10% der Kosten, die vermutlich im Rahmen der Energiewende anfallen werden.

Auf www.netzentwicklungsplan.de kann der Netzwicklungsplan heruntergeladen werden.
Kapitel 1 bis 8 als PDF
Kapitel 9 – Anhang als PDF
Bis zum 10 Juli 2012 haben Bürger und Organisationen die Möglichkeiten im Rahmen der öffentlichen Konsultation Einwände zu unterbreiten.

Erste Kritik an den Planungen kommt indes vom EUROSOLAR e.V.. Mit den Nord-Süd-Stromtrassen würde zu wenig der dezentralen Stromerzeugung Rechnung getragen. Stattdessen gehe es primär um die Wahrung privatwirtschaftlicher Interessen der Stromkonzerne und der Übertragungsnetzbetreiber.

Pressemitteilung von 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW

Übetragungsnetzbetreiber legen ersten deutschen Netzentwicklungsplan für das kommende Jahrzehnt vor

  • Startschuss für Konsultation des Netzentwicklungsplans 2012
  • Erheblicher Netzentwicklungs- und Optimierungsbedarf
  • Breite politische Unterstützung und geeigneter planungsrechtlicher und regulatorischer Rahmen notwendig, um Ziel der Energiewende und des Netzausbaus zu erreichen

Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW leisten einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Energiewende in Deutschland. Dazu gehört auch der Entwurf zu einem gemeinsamen Netzentwicklungsplan, den sie heute in Berlin vorstellen. Sie geben damit den Startschuss für dessen öffentliche Konsultation. Der im Auftrag des Gesetzgebers berechnete und mit den Konsultationsergebnissen überarbeitete Netzentwicklungsplan ist die Basis für den Bundesbedarfsplan, mit dem der Gesetzgeber den vordringlichen Netzausbau für die kommenden Jahre festlegt.

Der Atomausstieg und die vermehrte Einspeisung erneuerbarer Energien stellen große Anforderungen an die Strominfrastruktur und erfordern eine Weiterentwicklung der Netze. Der Netzentwicklungsplan ist die Grundlage für eine solide Planung eines Übertragungsnetzes an Land, das in den nächsten zehn Jahren weiterhin Versorgungssicherheit bei stabilem Netzbetrieb gewährleistet, erneuerbare Energien integriert und die Entwicklung eines europäischen Strommarktes unterstützt. Der Netzausbau ist elementarer Bestandteil für das Gelingen der Energiewende. Sein Tempo bestimmt das Tempo der Energiewende.
Wenn er hinter der Ausbaugeschwindigkeit der erneuerbaren Erzeugungsanlagen zurück bleibt, sind die Ziele der Energiewende und die Versorgungssicherheit gefährdet. Ein Verzicht auf Optimierung, Verstärkung und Ausbau des Übertragungsnetzes würde darüber hinaus an anderer Stelle hohe Kosten verursachen, beispielsweise durch den Zerfall der einheitlichen Preiszone, zunehmende regionale Abschaltungen von regenerativen Erzeugern und Verbrauchern und zunehmende, kostenintensive Eingriffe auf der Erzeugungsseite zur Stabilisierung der Netze.

In dem Entwurf des Netzentwicklungsplans haben die Übertragungsnetzbetreiber für vier von der Bundesnetzagentur zur öffentlichen Konsultation gestellte und genehmigte Szenarien die notwendigen
Netzoptimierungs- und Netzausbaumaßnahmen berechnet. Dabei stellt der aus dem Leitszenario B 2022, das in seinen Annahmen auf der Leitstudie des Bundesumweltministeriums basiert, resultierende Netzausbau das Ergebnis des Netzentwicklungsplans dar. Für dieses Szenario wurde auch ein Ausblick auf 2032 ermittelt. Der Netzentwicklungsplan beschreibt den Übertragungsbedarf zwischen Anfangs- und Endpunkten. Konkrete Trassenkorridore werden erst in der Bundesfachplanung durch die Bundesnetzagentur, beziehungsweise in der Raumordnung durch die Genehmigungsbehörden der Bundesländer festgelegt.

Die Berechnungen der vier Übertragungsnetzbetreiber zeigen, dass bundesweit für die kommenden zehn Jahre ein erheblicher Netzentwicklungs- und Optimierungsbedarf besteht. Ein Schwerpunkt dabei sind leistungsstarke Verbindungen, die den hohen Übertragungsbedarf von Norden nach Süden abdecken. Hier schlagen die Übertragungsnetzbetreiber im Netzentwicklungsplan zusätzliche Gleichstrom-Verbindungen vor, da sie auf langen Strecken eine optimale Übertragung ermöglichen. Die Gleichstrom-Verbindungen ergänzen das 380 Kilovolt-Drehstromnetz, das bedarfsgerecht erweitert und optimiert werden muss, um die Herausforderung der Energiewende zu stemmen. Um hier den Bedarf an neuen Trassen möglichst gering zu halten, streben die Übertragungsnetzbetreiber soweit wie möglich Optimierungen in bestehenden
Trassen an. So ergeben sich etwa für das Leitszenario B 2022 Maßnahmen in bestehenden Trassen auf einer Länge von 4.400 Kilometern. Hinzukommen außerdem 1.700 Kilometer neue Drehstrom-Leitungstrassen sowie 2.100 Kilometer neue Trassen für Hochspannungs-Gleichstrom, also insgesamt 3.800 Kilometer
neue Trassen. Die Investitionen für den Ausbau des Übertragungsnetzes liegen bei etwa 20 Milliarden Euro über zehn Jahre verteilt. Die für den Ausbau des Übertragungsnetzes notwendigen Investitionssummen machen zwar nur einen Bruchteil der Kosten der Energiewende aus, sind aber wesentlich für deren erfolgreiche Umsetzung. Es handelt sich um langfristige Investitionen in Leitungen, die für mehrere Jahrzehnte zur Verfügung stehen und zur Versorgungssicherheit, zur Aufnahme und zum Weitertransport von Strom aus erneuerbaren Quellen sowie zur Entwicklung des Strommarktes beitragen werden. Für die erfolgreiche
Umsetzung dieses ambitionierten Investitionsprogramms werden regulatorische Rahmenbedingungen und rasche Genehmigungsverfahren ebenso entscheidend sein wie eine breite gesellschaftliche und politische nterstützung auf allen Ebenen.

Der vorliegende Entwurf des Netzentwicklungsplans wird von den Übertragungsnetzbetreibern vom 30. Mai bis 10. Juli 2012 zur öffentlichen Konsultation gestellt (www.netzentwicklungsplan.de) und durch zahlreiche Informations- und Dialogveranstaltungen für Stakeholder begleitet. Beiträge aus den Konsultationen fließen in den zweiten Entwurf zum Netzentwicklungsplan 2012 ein. Die Übertragungsnetzbetreiber hoffen auf eine engagierte Konsultation. Sie sind überzeugt, dass ein Ergebnis erreicht werden kann, das vom Konsens getragen wird, und dass der Prozess auch die gesellschaftliche Debatte über eine zukünftige Energiepolitik befördern wird. Der überarbeitete Entwurf des Netzentwicklungsplans wird in der zweiten Augusthälfte an die Bundesnetzagentur übergeben. Nach deren Bestätigung soll der Netzentwicklungsplan verbindliche und solide Basis für den Bundesbedarfsplan sein.